Honorar

Abrechnung und Erstattungsmöglichkeiten

Heilpraktische Leistungen werden nach den gültigen Gebührenverzeichnissen Gebührenverzeichnis Heilpraktiker (GebüH) oder analog anderer anerkannter Gebührenverzeichnisse (Gebührenordnung Ärzte GOÄ im Zusammenhang mit dem Hufelandverzeichnis) abgerechnet.

Allerdings stammt dieses GebüH aus dem Jahr 1985, sodass jeder Heilpraktiker oberhalb dieser Sätze abrechnen muss.
Daher werden diese von den meisten privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen nur bis zum Abrechnungshöchstsatz von 1985 ganz oder teilweise erstattet.

Dies gilt nach Antragstellung ebenso für beihilfeberechtige Beamte.

Bitte befragen Sie dazu Ihren Kostenträger.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Akupunkturbehandlung nur dann, wenn Sie von einem „Kassenarzt“ ausgeführt wird (zumeist nur bei chronischem Rücken- oder Knieschmerz); übernehmen also keine Heilpraktikerkosten.

Ersttermin
Erstgespräch, TCM-Anamnese + 1. Akupunkturbehandlung (ca: 90-120 min): ca. 135€

Behandlungen
kurze Folgeanamnese + Akupunkturbehandlung (Zeitaufwand ca. 45-70) min: ca. 90 €

Sitzungstermine, die mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, bleiben berechnungsfrei (Ansonsten werden 50 % des Sitzungshonorars berechnet).